Ihre Rechte und Pflichten
Anwesenheit
Die Anwesenheit am ersten Unterrichtstag ist Pflicht!
Wenn
Sie krank sind oder aus anderen wichtigen Gründen ( z.B. Krankheit von
Kindern, wichtige Termine bei Ämtern) nicht am Unterricht teilnehmen
können, rufen Sie uns unverzüglich an und nennen Sie den Grund Ihrer
Abwesenheit.
Wenn Sie länger als drei Tage krank sind, müssen
Sie ein ärztliches Attest vorlegen! Für das entschuldigte Fehlen
bekommen Sie Ihren Eigenbeitrag für diese Tage von uns zurück.
Veränderungen während des Kurses
Wenn
Sie umziehen, eine Arbeit aufnehmen oder arbeitslos werden, müssen Sie
uns das mitteilen und das BAMF informieren. Ein Kurswechsel nach
Kursbeginn ist nur in besonderen Fällen (z.B. bei Umzug) und nur auf
Antrag beim BAMF www.bamf.de möglich. Wenn Sie nach einem Kurs die Schule wechseln wollen, erhalten Sie Ihren Berechtigungsschein von uns zurück.
Nachdem Sie einen Kursabschnitt erfolgreich besucht haben, bekommen Sie eine Teilnahmebestätigung.
Bei gravierender Störung des Unterrichts kann es passieren, dass wir Sie vom Unterricht ausschließen müssen!
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das
BAMF ist verantwortlich für die Durchführung des Integrationsprogramms.
Dazu gehören die Beratung durch Migrationserstberatungsstellen und
Jugend- und Migrationsdienste und Deutschkurse.
Das BAMF
kontrolliert, dass die Vorschriften und Regeln für die Teilnahme an den
Deutschkursen und für die Durchführung eingehalten werden.
Allgemeine Informationen